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Hörsysteme ohne Zuzahlung ?

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Was bedeutet Hörsysteme ohne Zuzahlung?

Im Vergleich zu den meisten Geräten, werden die Kosten von Hörsysteme zum Nulltarif komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie gelten daher als zuzahlungsfrei. Durch eine Vorlage einer Verordnung vom Hals-Nasen-Ohren Arzt ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörsystem von Ihnen selbst leisten. Bei einer  einer beidseitigen Hörsystemeversorgung belaufen sich die Kosten also auf lediglich 20 Euro. 

Sind die Hörsysteme ohne Zuzahlung gut?

Hörgeräte aller Technik- und Preisklassen haben sich in den letzten Jahren hervorragend weiterentwickelt – so auch die Zuzahlungsfreien Modelle. Sie sind kleiner geworden, sitzen komfortabel am Ohr und erleichtern das Hören in vielen Situationen. Bei den Hörsystemen handelt es sich um leistungsstarke Modelle verschiedener Hersteller. Sie verfügen über mehrere Programme und lassen sich so auf unterschiedliche Hör-Situationen anpassen. So wird das Sprachverstehen in Gesprächen verbessert, aber auch die Unterdrückung von Störgeräuschen ist möglich. 

Wer bekommt Zuzahlungfreie Hörsysteme?

Gesetzlich Krankenversicherte haben alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörsystem, beziehungsweise auf die erneute Bezuschussung der Krankenkasse. Durch den Betrag der Zuzahlung  werden die Kosten unserer Zuzahlungsfreien Hörsysteme abgedeckt. Ob Sie sich für ein Kassen-Gerät oder ein Modell zu einem höherem Preis entscheiden, ist Ihre Entscheidung. Wichtig ist, dass sie mit Ihrer Wahl der Hörsysteme zufrieden sind und besser verstehen.

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