Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme von Hörgeräten

FAQ: Kostenübernahme von Hörgeräten durch die gesetzlichen Krankenkassen

Ja, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hörgeräte, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und ein HNO-Arzt eine entsprechende Verordnung ausgestellt hat.
Die Zuzahlungen für Hörgeräte bei allen gesetzlichen Krankenkassen sind unterschiedlich und variieren zwischen 685 Euro (z.B. Zuzahlung Hörgeräte AOK) und ca. 719 Euro (z.B. BKK Pfalz).
Patienten haben nach der Erstversorgung alle 6 Jahre wieder Anspruch auf ein neues Hörgerät.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein digitales Hörgerät mit mindestens vier Kanälen, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mit mindestens drei Hörprogrammen und Mehrmikrofontechnik. Die Beratung, Auswahl und Anpassung des Hörgeräts sowie Pflege, Nachbetreuung und anteilige Reparaturen für sechs Jahre werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.
Ja, wenn Sie sich für ein aufzahlungsfreies Modell entscheiden, wird das Hörgerät vollständig von der Krankenkasse bezahlt.
Sie benötigen eine Verordnung Ihres HNO-Arztes für ein Hörgerät. Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker und lassen sich beraten. Der Hörgeräteakustiker kümmert sich dann um die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Ja, Sie können auch ein qualitativ besseres Hörgerät wählen, das über den Zuschuss Ihrer Krankenkasse hinausgeht. In diesem Fall müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Verfügbarkeit der Hörgeräte, der Zeit für die Anpassung und individuellen Einstellung, sowie der Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Ihr Hörgeräteakustiker kann Sie über die geschätzte Dauer informieren.

FAQ: Kostenübernahme von Hörgeräten durch die private Krankenkasse

Ja, in der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für ein Hörgerät. Die Höhe der Kostenübernahme hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Informieren Sie sich daher am besten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen im Bereich der Hörgeräteversorgung abgedeckt sind.
Sie benötigen eine Hörgeräte-Verordnung von Ihrem Arzt und können dann zu einem Hörakustiker Ihrer Wahl gehen, der Ihnen geeignete Hörgeräte vorstellt und Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung hilft.
Auch hier benötigen Sie eine Hörgeräte-Verordnung von Ihrem Arzt und die Hörgeräte müssen einen bestimmten technischen Standard erfüllen. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Anforderungen genau gestellt werden.
Ja, in der Regel haben Sie als Privatversicherter die Möglichkeit, auch ein teureres Hörgerät zu wählen, als von Ihrer Versicherung bezuschusst wird. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Differenz selbst tragen.
Die Lieferzeit für ein neues Hörgerät variiert je nach Modell und Hersteller. Ihr Hörakustiker kann Ihnen jedoch in der Regel eine Einschätzung geben, wie lange es dauern wird, bis Sie Ihr neues Hörgerät erhalten.

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