Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme von Hörgeräten
FAQ: Kostenübernahme von Hörgeräten durch die gesetzlichen Krankenkassen
Ja, Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hörgeräte, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und ein HNO-Arzt eine entsprechende Verordnung ausgestellt hat.
Die Zuzahlungen für Hörgeräte bei gesetzlichen Krankenkassen variieren. Die genaue Höhe der Zuzahlung hängt von Ihrer spezifischen Krankenkasse ab. Einige Beispiele für Zuzahlungen sind 685 Euro (z.B. Zuzahlung Hörgeräte AOK) und ca. 719 Euro (z.B. BKK Pfalz).
Nach der Erstversorgung haben Patienten alle 6 Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein digitales Hörgerät mit mindestens vier Kanälen, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mindestens drei Hörprogrammen und Mehrmikrofontechnik. Zusätzlich werden Beratung, Auswahl und Anpassung des Hörgeräts, Pflege, Nachbetreuung und anteilige Reparaturen für sechs Jahre von der Krankenkasse übernommen.
Ja, wenn Sie sich für ein Modell ohne Zuzahlung entscheiden, wird das Hörgerät vollständig von der Krankenkasse bezahlt.
Um die Kostenübernahme zu beantragen, benötigen Sie eine Verordnung Ihres HNO-Arztes für ein Hörgerät. Mit dieser Verordnung können wir für Sie, bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse unterstützt.
Ja, Sie können auch ein qualitativ hochwertigeres Hörgerät wählen, das über den Zuschuss Ihrer Krankenkasse hinausgeht. In diesem Fall müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Verfügbarkeit der Hörgeräte, der Zeit für Anpassung und individueller Einstellung sowie der Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse. In der Regel dauert eine Anpassung mindestens 4 Wochen. ( 4 Anpasstermine )
FAQ: Kostenübernahme von Hörgeräten durch die private Krankenkasse
Ja, in der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für ein Hörgerät. Die genaue Höhe der Kostenübernahme hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Informieren Sie sich daher im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen im Bereich der Hörgeräteversorgung abgedeckt sind.
Um die Kostenübernahme zu beantragen, benötigen Sie eine Hörgeräte-Verordnung von Ihrem Arzt. Anschließend können wie Ihnen die geeigneten Hörgeräte vorstellt und Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung helfen.
Auch hier benötigen Sie eine Hörgeräte-Verordnung von Ihrem Arzt, und die Hörgeräte müssen einen bestimmten technischen Standard erfüllen. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche genauen Anforderungen gestellt werden.
Ja, in der Regel haben Sie als Privatversicherter die Möglichkeit, ein teureres Hörgerät zu wählen, als von Ihrer Versicherung bezuschusst wird. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Differenz selbst tragen.
In der Regel beträgt die Anpassungszeit etwa 4 Wochen mit ungefähr 4 Anpassterminen. Dies beinhaltet die Zeit für die Bestellung der Hörgeräte, deren individuelle Anpassung an Ihre Bedürfnisse und Vorlieben sowie die Feinabstimmung während der Anpassungstermine.
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